Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange
Die Gratis Zahnspange bekommt nicht jedes Kind automatisch – aber die Regeln sind klar und einfach zu prüfen. Hier finden Sie alle Voraussetzungen im Überblick, eine verständliche Erklärung der IOTN-Stufen und eine Checkliste für Eltern.
Die drei Voraussetzungen auf einen Blick
- Alter: Beim Start der Behandlung – also beim Einsetzen der Zahnspange – muss Ihr Kind unter 18 Jahre alt sein. Die Behandlung darf danach über den 18. Geburtstag hinaus weiterlaufen.
- Schweregrad: Die Zähne bzw. der Kiefer weisen eine schwere Fehlstellung nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ auf – IOTN-Stufe 4 oder 5.
- Behandler: Die Einstufung und Behandlung erfolgt bei einem Vertragskieferorthopäden (Vertragspartner der Krankenkasse). Nur dann ist die Zahnspange garantiert ohne Zuzahlung. In Wien: Zahnregulierung Eltz und Zahnregulierung Votiv.
Wer bekommt die Gratiszahnspange?
Seit 1. Juli 2015 gibt es in Österreich die Gratiszahnspange. Diese bringt eine große finanzielle Entlastung für tausende Familien und bietet allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit schweren Fehlstellungen die Möglichkeit, ihre Zähne korrigieren zu lassen – und ihr weiteres Leben mit einem gesunden, schönen Lächeln zu verbringen.
Jeder Patient kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein kostenloses kieferorthopädisches Beratungsgespräch beim Vertragskieferorthopäden in Anspruch nehmen. Dabei wird geprüft, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beim Start der Behandlung (Einsetzen der Zahnspange) muss der Patient unter 18 Jahre alt sein.
- Die Zähne weisen eine komplexe Fehlstellung nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ auf (IOTN 4 oder 5).
- Versicherung bei einer österreichischen Krankenkasse (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) – die Gratis Zahnspange gilt österreichweit, egal in welchem Bundesland Sie wohnen.

Was bedeutet IOTN 4 oder 5?
Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) ist ein international anerkannter Index, mit dem Kieferorthopäden die Behandlungsnotwendigkeit einer Zahn- oder Kieferfehlstellung objektiv einstufen. Er reicht von Stufe 1 (keine Behandlung nötig) bis Stufe 5 (sehr schwere Fehlstellung, Behandlung dringend erforderlich). Die Gratis Zahnspange gibt es ab Stufe 4.
| IOTN-Stufe | Bedeutung | Kostenübernahme |
|---|---|---|
| 1 | keine | Keine oder minimale Abweichung – keine Behandlung nötig |
| 2 | Kostenzuschuss der Krankenkasse möglich (nach Bewilligung) | Leichte Fehlstellung – Behandlung kaum erforderlich |
| 3 | Kostenzuschuss der Krankenkasse möglich (nach Bewilligung) | Mittelgradige Fehlstellung – Behandlung sinnvoll („Grenzfall“) |
| 4 | Gratis Zahnspange – 100 % beim Vertragskieferorthopäden | Schwere Fehlstellung – Behandlung erforderlich |
| 5 | Gratis Zahnspange – 100 % beim Vertragskieferorthopäden | Sehr schwere Fehlstellung – Behandlung dringend erforderlich |
Beispiele für Fehlstellungen der Stufe IOTN 4 und 5 (vereinfacht)
Die genaue Einstufung erfolgt nach festgelegten Messwerten – zum Beispiel, wie weit die oberen Schneidezähne vor den unteren stehen (Overjet), wie viel Platz fehlt oder ob Zähne gar nicht durchbrechen können. Typische Beispiele für eine Stufe 4 oder 5 sind:
- stark vorstehende obere Schneidezähne (Overjet über 6 mm bei Stufe 4, über 9 mm bei Stufe 5)
- ausgeprägter Kreuzbiss (seitlich oder frontal) mit Verschiebung des Unterkiefers beim Zubeißen
- starker Engstand oder verlagerte Zähne, die nicht von selbst durchbrechen können (retinierte Zähne)
- ausgeprägter offener Biss oder tiefer Biss mit Verletzung des Zahnfleisches
- mehrere fehlende (nicht angelegte) Zähne, die kieferorthopädisch versorgt werden müssen
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und andere kraniofaziale Fehlbildungen (Stufe 5)
Diese Liste ist nur eine Orientierung. Ob Ihr Kind tatsächlich Stufe 4 oder 5 erfüllt, kann ausschließlich der Vertragskieferorthopäde im Rahmen der kostenlosen Erstberatung feststellen – ein kurzer Blick genügt meist.

Was ist in der Gratis Zahnspange enthalten?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Krankenkasse die gesamte Behandlung beim Vertragskieferorthopäden. Dazu gehören:
- Beratung, Diagnostik und Behandlungsplanung (digitaler 3D-Scan bzw. Modelle, Fotos, Röntgen)
- bei Kindern vor dem 10. Geburtstag: die interzeptive Behandlung (Frühbehandlung) mit abnehmbarer Zahnspange bei bestimmten schweren Fehlstellungen
- bei Kindern und Jugendlichen mit bleibenden Zähnen: die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange – Metallbrackets, Bänder, Bögen, Gummizüge – samt allen Kontrollterminen
- die erstmalige Anfertigung und Eingliederung von Retainern zum Abschluss der Behandlung, damit das Ergebnis stabil bleibt
Nicht enthalten sind rein ästhetische Wünsche wie weiße Keramikbrackets, eine innenliegende (linguale) Zahnspange oder unsichtbare Zahnschienen (Aligner). Diese sind als Privatleistung möglich.
Checkliste: Erfüllt mein Kind die Voraussetzungen?
- Mein Kind ist unter 18 Jahre alt (die Zahnspange muss vor dem 18. Geburtstag eingesetzt werden).
- Mein Kind hat eine deutlich sichtbare Fehlstellung – z. B. stark vorstehende Zähne, Kreuzbiss, starken Engstand oder Zähne, die nicht durchbrechen.
- Mein Kind ist bei einer österreichischen Krankenkasse (mit)versichert und hat eine e-card.
- Wir sind bereit, die Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden durchführen zu lassen.
Treffen diese Punkte zu (oder sind Sie unsicher), ist der nächste Schritt ganz einfach: ein kostenloses Beratungsgespräch. Ohne Überweisung, nur mit e-card.
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Ob Ihr Kind die Gratis Zahnspange bekommt, klärt ein unverbindliches Beratungsgespräch beim Vertragskieferorthopäden. Die Erstberatung ist kostenlos – bringen Sie nur die e-card Ihres Kindes mit.
Was, wenn mein Kind die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Liegt nur eine leichte bis mittelschwere Fehlstellung vor (IOTN 1 bis 3), gibt es keine Gratis Zahnspange – aber auch hier bleiben Sie nicht allein: Die Krankenkasse leistet nach Bewilligung einen Kostenzuschuss (bei der ÖGK derzeit 821,80 Euro pro Behandlungsjahr, Tarif 2026), viele Institute bieten zinsfreie Ratenzahlungen an, und Sie können die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Außerdem stehen dann alle Methoden offen – auch unsichtbare Zahnschienen. Mehr dazu in den häufigen Fragen.
Wo gibt es die Gratis Zahnspange und was sollte ich beachten?
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Kieferorthopädie darauf, ob diese zu den wenigen Vertragsinstituten für die Gratiszahnspange zählt. Nur Vertragskieferorthopäden dürfen die IOTN-Einstufung bewilligungsfrei vornehmen – und nur bei ihnen ist die Behandlung garantiert kostenlos. Weitere Infos rund um die Auswahl sowie die Anbieter in Wien finden Sie hier:
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Muss die Zahnspange vor dem 18. Geburtstag fertig sein?
Nein. Entscheidend ist der Behandlungsbeginn: Die Zahnspange muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden. Läuft die Behandlung danach noch weiter, bleibt sie trotzdem kostenlos.
Kann ich selbst feststellen, ob mein Kind IOTN 4 oder 5 hat?
Nein – die Einstufung erfordert eine fachliche Untersuchung und genaue Messungen. Sie ist aber Teil der kostenlosen Erstberatung beim Vertragskieferorthopäden und dauert nur wenige Minuten.
Brauche ich eine Überweisung oder eine Bewilligung der Krankenkasse?
Nein. Für die Gratis Zahnspange beim Vertragskieferorthopäden brauchen Sie weder eine Überweisung vom Zahnarzt noch eine vorherige Bewilligung. Bringen Sie einfach die e-card Ihres Kindes zum Beratungstermin mit.
Gilt die Gratis Zahnspange auch, wenn wir nicht in Wien wohnen?
Ja. Die Gratis Zahnspange ist eine österreichweite Kassenleistung. Die Wiener Vertragsinstitute behandeln Kinder aus allen Bundesländern – viele Familien aus Niederösterreich und dem Burgenland nutzen die gute Erreichbarkeit der Standorte im 1. und 9. Bezirk.
