Häufige Fragen & Wissenswertes zur Gratis Zahnspange
Hier beantworten wir die Fragen, die Eltern zur Gratis Zahnspange in Wien und Österreich am häufigsten stellen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis zu Kosten und Alternativen. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular am Seitenende oder buchen Sie direkt einen kostenlosen Beratungstermin.
Grundlagen: Was ist die Gratis Zahnspange?
Ist die Gratis Zahnspange wirklich gratis?
Ja – wenn Sie einen für die Gratiszahnspange zertifizierten Vertragskieferorthopäden wählen. Auf dieser Seite finden Sie die Anbieter in Wien. Zertifiziert bedeutet für Sie, dass die Gratis Zahnspange tatsächlich für Sie gratis ist: Beratung, Diagnostik, die Zahnspange, alle Kontrolltermine und der erste Retainer werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Das ist nicht selbstverständlich: Erfüllt ein Wahlzahnarzt zwar die fachlichen Kriterien, leistet die Kasse trotzdem nur einen Kostenersatz in Höhe von 80 Prozent des vertraglich festgelegten Tarifes. Wie viel Sie dann zahlen, hängt davon ab, wie viel der Wahlarzt für seine Leistung verlangt – da der Betrag oft deutlich über dem Kassentarif liegt, können das mehrere tausend Euro sein.
Seit wann gibt es die Gratis Zahnspange in Österreich?
Seit 1. Juli 2015. Grundlage ist ein Beschluss des Nationalrats vom März 2014 (§ 153a ASVG und Parallelbestimmungen), mit dem die kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen zur kostenlosen Kassenleistung wurde. Seit 2020 ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) der größte Träger, die Regeln gelten österreichweit.
Was ist in der Gratis Zahnspange enthalten?
Alle notwendigen Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen beim Vertragskieferorthopäden: Beratung, Unterlagen (Modelle bzw. digitaler Scan, Fotos, Röntgen), bei jüngeren Kindern die interzeptive Behandlung mit abnehmbarer Zahnspange, bei Jugendlichen die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange (Metallbrackets, Bänder, Bögen, Gummizüge), alle Kontrolltermine sowie die erstmalige Anfertigung von Retainern zum Abschluss der Behandlung.
Was ist nicht enthalten?
Rein ästhetische Zusatzwünsche: zahnfarbene Keramikbrackets, innenliegende (linguale) Zahnspangen oder transparente Zahnschienen (Aligner wie Invisalign). Diese sind als Privatleistung möglich. Auch eine zweite Ausfertigung des Retainers (z. B. bei Verlust) ist nicht Teil der Kassenleistung.
Gibt es die Gratis Zahnspange in ganz Österreich?
Ja, die Gratis Zahnspange ist eine bundesweite Kassenleistung. Die Behandlung kann bei jedem Vertragskieferorthopäden in Österreich erfolgen – unabhängig vom Wohnort. Die Wiener Vertragsinstitute Zahnregulierung Eltz und Zahnregulierung Votiv behandeln Kinder aus ganz Österreich.
Voraussetzungen & IOTN
Was sind die Voraussetzungen für die kostenlose Zahnspange?
- Der behandelnde Zahnarzt ist Vertragspartner für Kieferorthopädie (Vertragskieferorthopäde).
- Der Patient ist beim Einsetzen der Zahnspange unter 18 Jahre alt.
- Die Zähne weisen eine schwere Fehlstellung auf (IOTN 4 oder 5).
- Es werden keine kosmetischen Spangen (z. B. mit weißen Brackets) oder Schienen wie Invisalign eingesetzt.
Alle Details: Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange.
Gibt es die Gratis Zahnspange bei allen Fehlstellungen?
Nein. Die Zahnspange ist für Kinder und Jugendliche nur dann kostenlos, wenn ihre Zähne eine Mindestabweichung von der idealen Zahnstellung aufweisen. Die Kiefer- und Zahnfehlstellung muss einen Schweregrad der Stufe IOTN 4 oder 5 haben.
Was kann ich mir als Laie unter einer Fehlstellung IOTN 4 oder 5 vorstellen?
Es handelt sich um schwere Zahn- oder Kieferfehlstellungen – zum Beispiel stark vorstehende obere Schneidezähne (mehr als 6 mm Overjet), ein ausgeprägter Kreuzbiss mit Verschiebung des Unterkiefers, Zähne, die wegen Platzmangels nicht durchbrechen können, ein stark offener Biss oder mehrere nicht angelegte Zähne. Eine vereinfachte Übersicht finden Sie auf der Seite Voraussetzungen.
Kann ich selbst feststellen, ob mein Kind die Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange erfüllt?
Nein, die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit anhand der internationalen IOTN-Klassifizierung kann nur durch einen qualifizierten Vertragskieferorthopäden erfolgen. Sie ist Teil des kostenlosen Beratungsgesprächs und dauert nur wenige Minuten.
Bekomme ich die Gratis Zahnspange bei jeder Zahnärztin/jedem Zahnarzt?
Nein, gratis wird die Zahnspange nur bei einem Vertragskieferorthopäden angeboten. Nur Vertragskieferorthopäden dürfen die IOTN-Einstufung bewilligungsfrei vornehmen und direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Was passiert, wenn mein Kind während der Behandlung 18 wird?
Nichts – entscheidend ist, dass die Zahnspange vor dem 18. Geburtstag eingesetzt wurde. Die Behandlung wird danach ganz normal kostenlos zu Ende geführt.
Brauche ich eine Überweisung oder Bewilligung?
Nein. Für die Gratis Zahnspange beim Vertragskieferorthopäden brauchen Sie weder eine Überweisung noch eine vorherige Bewilligung der Krankenkasse. Die e-card des Kindes genügt.
Termin, Ablauf & Behandlung
An wen wende ich mich für eine Beratung?
Sie sollten sich an einen Zahnarzt wenden, der sich auf Zahnregulierungen spezialisiert hat. Diese werden auch als Kieferorthopäden bezeichnet. Kieferorthopäden haben zusätzlich zu ihrem Zahnmedizinstudium eine mehrjährige Zusatzausbildung absolviert, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Sie fokussieren sich in der Regel ausschließlich auf Zahnregulierungen und bieten sonst keine klassischen Zahnarztleistungen wie Plomben oder Zahnaufbauten an. Auf dieser Seite finden Sie Anbieter.
Außerdem sollte der Kieferorthopäde aus zwei Gründen Anbieter der Gratiszahnspange sein: (1) Sonst kann es sein, dass Sie für die Beratung zahlen müssen. (2) Nur Vertragskieferorthopäden können bewilligungsfrei die Einstufung vornehmen, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt.
Wann soll ich zur Beratung kommen?
Wir empfehlen Eltern von Kindern ab 5 bis 6 Jahren, einen Beratungstermin für eine Zahnregulierung bei einem Kieferorthopäden zu vereinbaren. Ist noch nichts zu tun, wird meist eine Kontrolle nach einem Jahr empfohlen – so wird der ideale Behandlungszeitpunkt sicher nicht versäumt.
Wie buche ich einen Termin für die Gratis Zahnspange?
Am schnellsten online: Über die Online-Terminbuchung wählen Sie bei Zahnregulierung Eltz oder Zahnregulierung Votiv direkt einen freien Termin für die kostenlose Erstberatung. Alternativ telefonisch: Eltz 01 3583 100, Votiv 01 407 7029.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Derzeit kurz: Bei den beiden Wiener Vertragsinstituten sind Erstberatungstermine kurzfristig verfügbar – online sehen Sie die freien Termine sofort.
Was muss ich zum Beratungstermin mitbringen?
Die e-card Ihres Kindes. Falls vorhanden, sind aktuelle Röntgenbilder oder Unterlagen einer früheren kieferorthopädischen Behandlung hilfreich, aber nicht notwendig. Das Kind sollte beim ersten Termin dabei sein, damit die Untersuchung durchgeführt werden kann.

Wie läuft das Beratungsgespräch ab?
Der Kieferorthopäde untersucht Zähne, Kiefer und Biss Ihres Kindes und bespricht mit Ihnen, ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist und ob die Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange erfüllt sind. Ist das der Fall, werden beim nächsten Termin die Unterlagen erstellt (digitaler 3D-Scan, Fotos, Röntgen), ein Behandlungsplan ausgearbeitet und der Termin für das Einsetzen der Zahnspange vereinbart.
Wie lange dauert die Behandlung mit der Gratis Zahnspange?
Eine Frühbehandlung mit abnehmbarer Spange dauert meist 12 bis 18 Monate. Die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange dauert bei den meisten Methoden zwei bis drei Jahre; mit modernen, sanften Techniken dauert sie in den hier gelisteten Instituten durchschnittlich rund 19 Monate. Danach folgt die Stabilisierung mit einem Retainer.
Wie oft sind Kontrolltermine nötig?
In der Regel alle 6 bis 10 Wochen. Die Termine sind kurz – mit speziellen Techniken (sanfte Drähte, spezielle Klebetechniken) sind deutlich längere Intervalle möglich. Lange Öffnungszeiten bis 18:00 bzw. 18:30 Uhr erleichtern die Vereinbarkeit mit Schule und Beruf.
Tut die Zahnspange weh?
Richtig umgesetzt ist die Gratiszahnspange eine schmerzarme Behandlung. Durch sanfte Kräfte und dünnere Stahlbögen ist ein kurzes Druckgefühl nach dem Einsetzen oder einem Bogenwechsel heute meist alles, was Kinder spüren. In Patientenumfragen geben über 90 % an, die Behandlung meistens oder immer als angenehm zu empfinden.
Gibt es noch Abdrücke mit der unangenehmen Abdruckmasse?
In modernen Instituten nicht mehr: Statt Metalllöffel und Alginatmasse wird ein digitaler 3D-Scan der Zahnreihen gemacht. Das ist schneller, präziser und besonders für Kinder deutlich angenehmer – kein Würgereiz, keine Panik.
Was ist ein Retainer und ist er in der Gratis Zahnspange enthalten?
Ein Retainer hält die Zähne nach der aktiven Behandlung in ihrer neuen Position – meist ein dünner, unsichtbarer Draht hinter den Frontzähnen und/oder eine transparente Schiene für die Nacht. Die erstmalige Anfertigung und Eingliederung von Retainern zum Abschluss der Behandlung ist Teil der Gratis Zahnspange.
Kosten, Zuschüsse & Alternativen
Was, wenn mein Kind nicht die Voraussetzungen für die Gratiszahnspange erfüllt?
Es gibt mehrere Gründe, sich in diesem Fall zu freuen. Erstens bedeutet das, dass Ihr Kind keine schwere Zahn- und Kieferfehlstellung hat. Das ist per se schon erfreulich. Zweitens kann man in diesen Fällen auch zu unsichtbaren Zahnschienen wie Invisalign statt zu silbernen Brackets greifen. Dies ist etwa bei erhöhtem Kariesrisiko zu empfehlen. Und drittens leistet die Krankenkasse auch bei leichteren Fehlstellungen nach Bewilligung einen Kostenzuschuss.
Braucht mein Kind eine Zahnregulierung, wenn die Fehlstellung nicht massiv ist?
Das muss im Beratungsgespräch beurteilt werden. Grundsätzlich gibt es gute Gründe, auch leichte bis mittelschwere Fehlstellungen schon bei Kindern und Jugendlichen zu behandeln:
- Gesundheitliche Gründe: Durch eine Zahnregulierung können Sie Ihrem Kind Schäden durch Knirschen, Karies, Schäden am Kiefergelenk etc. ersparen.
- Ästhetische Gründe: Ein gesundes Lächeln ist auch immer ein schönes Lächeln. Dies geht oft mit einem höheren Wohlbefinden und Selbstbewusstsein einher.
- Finanzielle Gründe: Eine Zahnregulierung erspart Ihnen in vielen Fällen langfristig Geld. Leider zeigt sich oft, dass die Folgekosten einer nicht behandelten Zahn- und Kieferfehlstellung ein Vielfaches von dem betragen, was eine Zahnregulierung kostet. So kann allein Zähneknirschen so viel wertvolle Zahnsubstanz zerstören, dass die Sanierung weit über 10.000 Euro kostet.
Wie viel kostet eine Zahnregulierung, wenn nicht mit der Gratis Zahnspange behandelt werden kann?
Die Kosten hängen von der Komplexität des Falls und der verwendeten Methode ab. Als Orientierung dient die Honorarrichtlinie der Zahnärztekammer mit durchschnittlich rund 7.800 Euro für eine komplette Behandlung bei Erwachsenen; für Kinder und Jugendliche mit leichteren Fehlstellungen liegen die Kosten oft deutlich darunter. Einen konkreten Kostenplan erhalten Sie nach dem Beratungsgespräch.
Viele Patienten schätzen die Möglichkeit der zinsfreien Ratenzahlung, wie sie von den hier gelisteten Instituten angeboten wird. Nur die Materialkosten sind anzuzahlen, die Anzahl der Raten können Sie frei wählen (bis zu 6 Monate über die geplante Behandlungsdauer hinaus). Die Höhe der monatlichen Rate liegt in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. So wird ein gesundes und schönes Lächeln für Kinder leistbar.
So kostet die Zahnspange noch weniger
- Kostenzuschuss der Krankenkasse: Auch ohne Anspruch auf die Gratis Zahnspange beteiligt sich die Krankenkasse nach Bewilligung an einer kieferorthopädischen Behandlung – bei der ÖGK derzeit 821,80 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026) für abnehmbare bzw. festsitzende Zahnspangen. Dafür muss der Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn eingereicht werden; das Institut unterstützt Sie dabei. Privatversicherungen können zusätzlich Zuschüsse leisten.
- Steuer: Beim Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) können alle Zahlungen, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Je nach Einkommen und Familiensituation variiert die Ersparnis – bei durchschnittlichem Einkommen sind das oft mehrere hundert Euro.
- Sofortzahler-Rabatt: Wer die Behandlung in einem Betrag vor Behandlungsbeginn bezahlt, erhält in den hier gelisteten Instituten einen Rabatt von 5 Prozent – bei beispielhaften Behandlungskosten von 4.980 Euro spart ein Sofortzahler 249 Euro.
Mein Kind erfüllt die Kriterien nicht, was kann ich tun?
Wenn Ihr Kind eine leichte Zahnfehlstellung hat oder bereits über 18 ist, können Sie eine normale Behandlung mittels festsitzender Brackets oder unsichtbarer Zahnschienen bei Zahnregulierung Eltz oder Zahnregulierung Votiv buchen. Jugendliche ab 15 mit leichter Fehlstellung können alternativ auch bei SayCheeese – die unsichtbare Zahnspange aus Wien einen Termin buchen.
Gibt es die Gratis Zahnspange auch für Erwachsene?
Nein. Die Gratis Zahnspange gilt nur, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Für Erwachsene gibt es keine Kassenleistung, aber gute Finanzierungsmöglichkeiten – mehr dazu auf der Seite Zahnspange für Erwachsene.
Wissenswertes zur Zahnregulierung
Warum sollte man Zahnfehlstellungen korrigieren lassen?
Zahnfehlstellungen haben nicht nur ästhetische Auswirkungen, sie können, sofern unbehandelt, die weitere Entwicklung des Kindes hemmen oder stören. Die Auswirkungen von Zahnfehlstellungen sind vielfältig: Die Palette spannt sich von erhöhter Verletzungsgefahr bei Sport und Spiel bis zu dauerhaften und schmerzhaften Kieferproblemen sowie chronischen Entzündungen im Mundbereich. Eine Zahnregulierung sichert also nicht nur optimale Zahngesundheit, sondern kann in weiterer Folge Sprachstörungen beheben, Kiefergelenk und Nackenmuskulatur entspannen und sogar eventuellen Fehlentwicklungen der Wirbelsäule vorbeugen.
Mit welchem Alter wäre der ideale Startpunkt für eine Zahnspange?
Wenn man rechtzeitig mit einer kieferorthopädischen Behandlung, genauer gesagt mit einer Zahnspange beginnt, kann man sich Spätfolgen wie Operationen oder schwerwiegende Fehlstellungen und damit verbundene gesundheitliche Folgeschäden im späteren Leben ersparen.
Aber wann hat man das richtige Alter für eine Zahnspange erreicht? Prinzipiell kann man nie früh genug damit anfangen. „Am besten, Sie kommen so früh wie möglich zu uns“, lädt Dr. Maija Eltz, die das Eltz Institut für Zahnregulierungen gegründet und sich ausschließlich auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert hat, zur Erstberatung ein. „Einem Kieferorthopäden genügt meist ein gründlicher Blick, um festzustellen, ob eine Zahnspange überhaupt notwendig ist oder künftig sein wird. Ist eine Regulierung nicht unmittelbar notwendig, empfiehlt sich ein weiterer Kontrolltermin ein Jahr später. Ein Besuch zahlt sich also in jedem Fall aus“, sagt DDr. Bärbl Reistenhofer von Zahnregulierung Votiv.
Die Behandlung selbst wird dem Alter des Kindes entsprechend durchgeführt. Für Kinder im Milchgebiss und frühen Wechselgebiss, also im Alter von ca. sechs bis acht Jahren, kommt die sogenannte „Phase 1“-Behandlung zum Tragen. Im Zuge dieser „interzeptiven Therapie“ wird in die Entwicklung des Kindes eingegriffen, um diese zu verbessern. Verwendet werden meist entweder abnehmbare Zahnspangen (Nacht-Zahnspangen) oder Kunststoffteile, die kurzzeitig einzementiert werden, etwa bei verkehrten Überbissen oder seitlichen Kreuzbissen.
Hat das Kind im Alter von ca. 12 Jahren alle bleibenden Zähne, beginnt die „Phase 2“, im Zuge derer Feineinstellungen beziehungsweise Korrekturen und Rotationen kleiner Fehlstellungen für ein möglichst perfektes Endergebnis vorgenommen werden. Die Phase-2-Behandlung erfolgt zumeist mit festsitzender Spange.
Kann auch ein „normaler“ Zahnarzt die Behandlung übernehmen?
Die Gratiszahnspange ist nur bei ausgewählten Kieferorthopäden erhältlich – und das macht durchaus Sinn: „Kieferorthopäden sind Zahnärzte, die im Zuge einer drei- bis vierjährigen universitären bzw. parauniversitären Zusatzausbildung theoretisches und praktisches Schwerpunktwissen zu den Themen Gebissentwicklung, Zahnstellung und Kiefergelenkfunktionalität erwerben“, so Dr. Eltz, selbst zertifiziertes Mitglied des Austrian Board of Orthodontists.
Wer bekommt die Gratiszahnspange – Phase 1 und Phase 2?
Die Phase 1 (Frühbehandlung) wird bei schweren Fehlstellungen als interzeptive Behandlung von der Krankenkasse zur Gänze übernommen, bei leichteren Fehlstellungen gibt es einen Zuschuss. Die Neuerungen der Gratiszahnspangen-Regelung 2015 betreffen vor allem Phase 2, die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- Das Kind muss zu Beginn der Behandlung unter 18 Jahre alt sein.
- Die Kosten werden nur bei schweren Fehlstellungen (IOTN 4 und 5) übernommen.
Die Komplexität wird nach IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) bestimmt. Das ist eine Aufgabe, die nur ein ausgewiesener Kieferorthopäde mit Kassenvertrag erfüllen kann. Nur bei IOTN 4 und 5 wird die Zahnspange von der Kasse übernommen.
DDr. Reistenhofer gibt in diesem Zusammenhang außerdem zu bedenken, dass die Krankenkassen ausschließlich die Kosten für sichtbare, silberfarbene Brackets übernehmen. Soll hier mit „unsichtbaren“, also zahnfarbenen oder transparenten Spangen gearbeitet werden, sind sämtliche Behandlungskosten vom Patienten beziehungsweise seinen Sorgeberechtigten, wie bei einer privatärztlichen Behandlung, selbst zu tragen.
Was ist der Unterschied zwischen abnehmbarer und festsitzender Zahnspange?
Die abnehmbare Zahnspange (Kunststoffplatte mit Drahtelementen) wird vor allem bei Kindern im Wechselgebiss eingesetzt, um das Kieferwachstum zu lenken – sie wird nachmittags und nachts getragen. Die festsitzende Zahnspange (Brackets und Bogen) bewegt einzelne Zähne präzise und kommt zum Einsatz, wenn die bleibenden Zähne da sind. Mehr dazu: Zahnspange für Kinder und Zahnspange für Teenies.
Kann man die Behandlung in einer anderen Sprache besprechen?
Diese Informationsseite gibt es in sieben Sprachen (Deutsch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Türkisch, Ungarisch, Polnisch, Rumänisch) – wählen Sie oben die Flagge Ihrer Sprache. Dort finden Sie auch das Erklärvideo zur Gratis Zahnspange in Ihrer Sprache. Die Beratungsgespräche in den Instituten finden auf Deutsch statt; wenn Sie Unterstützung in einer anderen Sprache brauchen, nehmen Sie gerne eine Begleitperson mit oder fragen Sie bei der Terminbuchung nach.
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